

- Wenn in der Bestellung von Promotech nichts anderes angegeben ist, dann:
- ist die Konstruktion im Bestellpreis enthalten.
- ist sämtliches Material (Düsen, Heißkanal, etc…) im Bestellpreis enthalten.
- sind sämtliche Bemusterungen bis zur Erreichung der Teilefreigabe enthalten.
- ist der Erstmustermaßbericht in den Kosten beinhaltet.
Dies gilt auch für Angebote an Promotech.
- Mit der Endrechnung sind Promotech alle letztgültigen CAD-Files zu übermitteln. Eventuelle Änderungen müssen nachgetragen sein.
- Die für die Herstellung der Formen benötigten Elektroden sind zu archivieren und im Bedarfsfall an Promotech auszuhändigen. Die Erodierpositionen sind beizustellen.
- Sämtliche Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn von Promotech eine offizielle Bestellung vorliegt. Die Bestellung ist nur rechtsgültig mit der Unterschrift von Günter Benninger bzw. im Vertretungsfalle von Anton Hinterdorfer.
Dies gilt analog für Änderungen!
- Spätestens 3 Tage nach Erhalt der Bestellung ist unaufgefordert eine Auftragsbestätigung mit folgendem Inhalt zu senden:
- Liefertermin erstfallende Muster
- Dauer Korrekturschleife
- Liefertermin endgültige Muster
- Lieferpreis
- Bestellnummer
- Bezeichnung
- Verwendeter Datensatz
- Termin Erstmustermaßbericht
- Kritische Maße sind im Formbild immer so erstanzufertigen, dass nachgearbeitet werden kann. Eine Ausführung an der Toleranzgrenze wird unter Umständen vom Kunden nicht toleriert wegen nicht erreichbarer Prozessfähigkeit.
- Die Werkzeugauslegung ist nach vorgegebener Artikelzeichnung auszulegen. Nichtbemaßte Geometrien sind dem 3D – Modell zu entnehmen.
- Die Vorentwurfabnahme entbindet nicht von der Verpflichtung der Teileverantwortlichkeit (Toleranz, Verzug, Oberfläche, usw…), sowie der Werkzeugausbringungsgewährleistung. Sollten vom Werkzeughersteller Bedenken diesbezüglich auftreten, so sind diese schriftlich im Angebot anzuführen.
- Sowohl ein Report über den Fertigungsstand, als auch eine fertigungsbegleitende Kontrolle vor Ort erfolgt in einem, von Promotech festgelegten Intervall während der Anfertigung. Im Falle eines Terminverzugs ist eine rechtzeitige Bekanntgabe zwingend.
- Eine Festlegung der Gewährleistungsteile, sowie der Verschleißteile (in Angebot und Bestellung ersichtlich) ist zwingend.
- Das Pflichtenheft ist bindend und gemeinsam mit der Auftragsbestätigung unterschrieben zu übermitteln. Abweichungen sind schriftlich bekannt zu geben.
- Bei Anfrage seitens Promotech ist immer Pflichtenheft als Angebotsgrundlage beizulegen.
- Wenn die Produktion der Form beim Formhersteller läuft, so ist die Form auf Kosten des Herstellers in Stand zu halten und ggf. zu reparieren.
- Die im Pflichtenheft festgelegten Ausführungspunkte sind bindend einzuhalten. Abweichungen müssen bei Vorlage des Vorentwurfs schriftlich bekannt gegeben werden und sind nur mit Genehmigung von Promotech zulässig.
- Promotech behält sich vor, wenn Nachbesserungen oder abweichende Werkzeugausführungen nicht den Bestellgrundlagen entsprechen bzw. Nachbesserungen nicht im angewiesenen Zeitraum erfolgen, die Arbeiten selbst bzw. von Dritten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen und in Rechnung stellen bzw. stellen zu lassen.
- Eine Bekanntgabe von Terminen und Durchführungsmöglichkeiten für Korrekturen bzw. Änderungsanfragen muss spätestens 3 Werktage nach Anfrage durch Promotech erfolgen!
- Änderungen bzw. Ergänzungen bedürfen der Schriftform